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Wir sind vom Finanzamt Nienburg/Weser als gemeinnützig anerkannt und mit Bescheid vom 1. Dezember 2020 von der Körperschaftsteuer befreit.
In diesem Zusammenhang sind wir berechtigt, für uns erreichende Geld- oder Sachspenden sogenannte Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Gerne stellen wir für Sie eine solche Zuwendungsbescheinigung aus und senden Ihnen diese per Post zu.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Adresse angeben.
